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Fragen und Antworten zum Thema KurbehandlungenZur Stärkung der Gesundheit und Rehabilitation bietet der Gesundheitsmarkt eine Vielfalt von Kuranwendungen, zielgenaue Heilbehandlungen, neue und altbewährte Heilverfahren. Ein Auszug von Fragen und Kommentaren dazu sind hier aufgelistet.
1. Was genau ist eigentlich eine Kur?Kuren werden in Kurorten, Medical Wellness Einrichtungen, Kurkliniken und Kurhäusern ambulant und stationär angeboten. Kuren dienen einerseits der Vorsorge zur Erhaltung der Gesundheit, damit keine Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustandes eintritt. Anderseits finden Kuren als Rehabilitationsmaßnahmen nach Operationen oder Krankheiten Anwendung. 2. Für welche Erkrankunken erhalte ich eine Kur?Grundsätzlich hängt die Genehmigung für eine Kur von der Art und natürlich der Schwere der jeweiligen Erkrankung ab. Bei den Genehmigungen zur Kur sind Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie die Vielzahl von Rheumaleiden Spitzenreiter. Krebserkrankungen und Herz-Kreislaufprobleme folgen vor Suchterkrankungen und Stoffwechselstörungen. 3. Wann haben sie Anspruch auf eine Kur?Anspruch auf eine Kur, auch Rehabilitation und medizinische Vorsorge genannt, haben Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Rehabilitation nach Krankheiten und Operationen oder zur Vorsorge:
4. Stationäre oder ambulante Kur?Bei den Krankenkassen wird getreu nach dem Grundsatz, ambulante Kuren vor stationärem Kuraufenthalt entschieden. Dies gilt für sämtliche Vorsorge- und Rehabilitierungsmaßnahmen. Erst wenn eine ambulante Kur nicht den gewünschten Heilungserfolg verspricht, wird der Aufenthalt in einem Kurhaus oder Medical Wellnesseinrichtung bewilligt. Für eine Badekur, heute ambulante Vorsorgemaßnahme, begibt sich der Patient zu einem von der Krankenkasse anerkannten Kurort in Deutschland oder Europa. Hier soll das besondere Klima und die Heilquellen zur Genesung unterstützend eingesetzt werden. Verpflegung, Unterkunft und Anreise müssen selbst gezahlt werden. Nicht ausreichend ist eine ambulante Maßnahme, wenn psychisch oder physisch belastete Mütter oder Väter mit den kranken Kindern einen Kuraufenthalt benötigen. Diese Mutter-Vater-Kind-Kuren sind eine Regelleistung aller gesetzlichen Kassen. 5. Bekomme ich einen Zuschuss für Unterkunft und Fahrt?Die Krankenkassen bezahlen bei ambulanten Kuren die Kosten für die ärztlichen Behandlungen und für vom Arzt verordnete Medikamente. Auch Anwendungen wie Bäder, Massagen und Krankengymnastik werden erstattet. 10 % von den Kosten für therapeutische Anwendungen, sowie 10 € Zuzahlung sind von Patienten/ Versicherten ab 18 Jahren selbst zu tragen. Fahrt, Kurtaxe, Unterkunft und Verpflegung wir von den Kassen mit einem Zuschuss von 13 € erstattet. Chronisch Kranke und Kleinkinder erhalten hierfür bis zu 21 € am Tag. Da Ambulante Rehabilitierungsmaßnahmen in der Nähe des Wohnortes durchgeführt werden sollen, werden hierzu keine Zuschüsse für Unterkunft und Anreise von den Krankenkassen gewährt. 6. Was ist zur Genehmigung eines Kurantrags besonders wichtig?Bitte im eigenen Interesse den Kurantrag sehr gut begründen. Zur Genehmigung Ihres Kurantrages ist eine gute Begründung Voraussetzung. Ansonsten lehnt die Krankenkasse die Kostenbezuschussung für medizinische Behandlungen und Übernachtungen ab. Bitten Sie also Ihren behandelnden Arzt zusätzlich zum erstellten Antrag um eine gesonderte Stellungnahme. Diese Stellungnahme sollte das Ziel der Kur und die therapeutische, dringende Notwendigkeit Ihrer Kur enthalten. Schildern Sie Ihrer Krankenkasse in einem beigefügtem Bericht Ihre persönliche, gesundheitliche Situation. Die Dauer für eine ambulante Kur ist für maximal 3 Wochen angelegt. Bis zu 6 Wochen Kurbehandlung können dagegen von Kindern beansprucht werden. Kuren zur gesundheitlichen Vorsorge können bei medizinischer Notwendigkeit alle drei Jähre beansprucht werden. 7. Welcher Patient kann einen Kurantrag stellen?Sämtliche berufstätigen Arbeitnehmer, Arbeitssuchende und natürlich auch Harz IV Empfänger. Mütter und Väter mit Kindern und die komplette Familie. Alle Berufstätigen müssen den Kurantrag beim jeweiligen Rentenversicherungsträger, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder der entsprechenden Landesversicherungsanstalt (LVA) stellen. Eine Kur wird nur dann bewilligt, wenn aller Vorrausicht nach die Arbeitskraft durch eine Kur erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Alle oben nicht genannten Personen stellen ihren Antrag auf eine ambulante oder stationäre Kur bei der Krankenkasse. 8. Was muss ich bei der Kurantragstellung beachten?Lassen Sie sich vor der Kurantragsstellung hierzu von Ihrem behandelnden Arzt beraten. Denn nur wenn ihr Arzt und/ oder der zuständige LVA/ BfA Gutachter der Auffassung ist, dass Sie eine Kur benötigen und dieser zustimmen, hat Ihr Kurantrag Aussicht auf Erfolg. Die Zustimmung des Kurantrags von Seiten des Sozialversicherungsträgers hängt danach immer davon ab, ob der zuständige Amtsarzt nach Durchsicht Ihrer Krankenakte dem Inhalt Folge leistet. Um Kosten einzusparen wird dann die Krankenkasse erwägen, ob eine ambulante (in der Nähe Ihres Wohnortes) oder stationäre Kur für Sie in Frage kommt. Bei der ambulanten Kur müssen Sie die Anreise, Unterkunft und Verpflegung selbst zahlen. Die stationäre Kur beinhaltet die Zahlung von Heilmitteln, der Unterkunft und Verpflegung, sowie die eigentliche Therapie. 9. Was muss ich bei meiner Wahl des Kurortes beachten?Der Heilungseffekt hängt immer davon ab, ob der Kurort Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Der Kurort sollte in einem Erholungsgebiet liegen. Nur dann ist Ruhe und gute, sauerstoffreiche Luft und eine geringe Lärmbelastung gewährleistet. Natürlich sollte das Kurhaus oder die Medical Wellness Einrichtung auch die Therapien anbieten, welche Sie zur Genesung benötigen. 10. Ist es möglich eine Kur im Ausland bewilligt zu bekommen?Es gibt schon einige Krankenkassen, welche mit Kureinrichtungen z.B. in Ungarn, Polen, Tschechien, Österreich oder auch Italien und anderen EU Staaten Verträge abgeschlossen haben. Hierzu sollten Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten lassen. Bevor Sie den Antrag auf Bewilligung einer Kur stellen, sollten Sie sich über Kurorte, Kureinrichtungen und die dortigen, therapeutischen Maßnahmen genau informieren. Nur dann können Sie beim Kurort mit der nötigen Begründung Ihren gewünschten Kurort angeben. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihren Kuraufenthalt im EU Ausland nur dann, wenn die Kosten für eine Kur auch bei der dementsprechenden Kureinrichtung im Inland getragen würden. Sollte die Kur in Polen, Ungarn, Tschechien oder Österreich teurer werden als in Deutschland, müssen die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden. Einige Voraussetzungen müssen noch erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Kur im Ausland bewilligt. Die Qualität der medizinischen und technischen Ausstattung, sowie die der Behandlungen müssen so gut sein wie in Deutschland. Natürlich müssen von der Kurklinik, oder der Medical Wellness Einrichtung genau die Therapien angeboten werden, welche für Sie erforderlich sind. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Personal verständigen können. Wichtig kann es sein, dass eine Begutachtung vom medizinischen Dienst über die Kurklinik erstellt wurde oder sonstige Referenzen erbracht werden können. 11. Habe ich die Möglichkeit des Widerspruchs bei Ablehnung?Da bis zu 75 % der Ablehnungen des Kurantrages bei einem Widerspruch dennoch akzeptiert werden, sollten Sie bei einer Ablehnung unbedingt hiervon Gebrauch machen. Bei der Ablehnung von Rehabilitationsmaßnahmen und Vorsorgemaßnahmen kommt die Krankenkasse mit der einheitlichen Aussage, dass die Möglichkeiten in Wohnortnähe nicht ausgeschöpft worden sind. Für den Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit. Für den Widerspruch sollten Sie sich nochmals eine auf die Begründung des Widerspruchs zugeschnittene Erklärung Ihres Arztes über die Notwendigkeit der Kur besorgen. Bitten Sie Ihren Arzt, hier einen Vermerk über die Dringlichkeit Ihres Kuraufenthaltes einzufügen. Damit Ihr Widerspruch auch Erfolg hat, sollte dieser als Einwurfeinschreiben an den zuständigen Sachbearbeiter gesendet werden und die folgenden Aussagen enthalten:
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